Psychiatrie

Als Psychiaterin behandle ich alle seelischen Erkrankungen und psychosomatischen Beschwerden. Nach einer Diagnosestellung durch Gespräche und eventuell weitere Untersuchungen (Labor, Bildgebung,..) stelle ich einen Behandlungsplan auf, der eventuell auch andere Therapien beinhaltet (Gesprächstherapie, Entspannungstraining,…). Bei Bedarf verschreibe ich Medikamente oder leite weitere Schritte wie eine stationäre Behandlung oder eine Rehabilitation ein.

Tätigkeitsfeld des Facharztes für Psychiatrie bzw. des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin

Der Facharzt für Psychiatrie ist ein Arzt, der sich auf Krankheiten der Seele und des Geistes spezialisiert hat und ist somit für alle psychischen und psychosomatischen Beschwerden zuständig.

Behandelbare Erkrankungen/Leiden

Für folgende Krankheitsbilder bzw. Leidenszustände ist der Facharzt für Psychiatrie zuständig:

  • Angststörungen
  • Phobien
  • Depressionen
  • Manien
  • bipolare Erkrankungen
  • psychosomatische Erkrankungen
  • Reaktionen auf außergewöhnliche Belastungen/Traumatisierungen
  • Psychosen
  • Schizophrene Erkrankungen
  • Schlafstörungen
  • Verhaltensauffälligkeiten bei Demenz
  • Alkohol und Drogenprobleme
  • chronische Schmerzzustände
  • Menschen in Krisen
  • Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Binge Eating Disorder)

Behandlungsschritte

In einem psychiatrisches Erstgespräch wird das Beschwerdebild erfasst und eine (Verdachts-) Diagnose erstellt. Weitere Behandlungsschritte werden festgelegt und eingeleitet.

Neben Gesprächen sind eventuell weitere Untersuchungen nötig:

  • zum Ausschluss einer körperlichen Ursache des seelischen Leidenszustandes
  • um sicherzustellen, dass allenfalls nötige Medikamente vertragen werden
  • zur genaueren Diagnosestellung

Manche Untersuchungen und Tests werden vom Facharzt für Psychiatrie selber durchgeführt, für andere bekommen Sie eine Zuweisung (z.B. EKG, EEG, klinisch-psychologische Diagnostik, diverse Laboruntersuchungen, diverse Röntgenuntersuchungen wie z.B. CCT etc.)

Es wird je nach Diagnose/Leidenszustand und aktuellen Bedürfnissen an Hand eines biopsychosozialen Konzeptes ein individuelles Behandlungskonzept erstellt. Dies kann:

  • Medikamente,
  • stützende oder erklärende Gespräche,
  • eine Gesprächstherapie (Psychotherapie),
  • Beratung und Antragsstellung bezüglich weiterer notwendiger Therapien
  • Zuweisung zu anderen Professionen (Psychologie, Psychotherapie, Sozialarbeit etc.) bzw. Institutionen (z.B. stationäre Psychotherapie, ambulante und stationäre Rehabilitation, PSD) beinhalten

Kosten

Ich bin als Wahlärztin tätig, das heißt für Sie, dass Sie mir zunächst den bei Behandlung fälligen Betrag (laut Honorarnote) bezahlen. Sie können die Honorarnote in Folge bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen 80% des jeweiligen Kassentarifes zurück. Der rückerstattete Betrag ist einerseits von den erbrachten Leistungen (Diagnoseerhebung, Gespräch mit Angehörigen, spezifische Testung, Krisenintervention etc.) abhängig, andererseits von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden; gerne gebe ich Ihnen vor Ihrem Termin genaue Auskunft dazu.

Ausfallshonorar bei Terminversäumnis

Bei Nichteinhalten von Terminen oder kurzfristigen Absagen unter 24 Stunden ist ein Ausfallshonorar (80 % des vereinbarten Honorars) zu bezahlen.